Seitenbereiche
Sind Ihre Finanzen schon im sicheren Hafen?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Krankenhäusern

Verbundene Leistungen

Für die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Nebenleistungen im Krankenhausbetrieb kommt es entscheidend darauf an, ob die Nebenleistung als mit der Krankenhausleistung eng verbundene Leistung zu qualifizieren ist. Ist dies der Fall, ist die Leistung umsatzsteuerfrei, andernfalls umsatzsteuerpflichtig.

Steuerpflichtige Umsätze

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundenen Umsätze Stellung genommen und eine beispielhafte Aufzählung umsatzsteuerpflichtiger Nebenleistungen gegeben (Rdvfg v. 6.2.2012, S 7170 A -92 –St 112). Danach unterliegen der Umsatzsteuer u.a. Lieferungen von Waren (Getränke, Zeitschriften, Süßigkeiten) oder die Überlassung von Büchern, Rundfunk und Fernsehgeräten sowie Telefon an Patienten, Heimpersonen, Besucher oder auch der Betrieb einer Kindertagesstätte sowie sämtliche Leistungen an das Personal.

Personalgestellung

Differenziert zu betrachten ist die Personalgestellung. Während die Gestellung von Personal einer Krankenhausapotheke an jene eines anderen Krankenhausträgers umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Personalgestellung an niedergelassene Ärzte umsatzsteuerfrei, wenn sie für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten unerlässlich ist und nicht dazu bestimmt ist, dem Krankenhaus zusätzliche Tätigkeiten zu verschaffen, welche auch von externen gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden.

Stand: 12.05.2012

Bild: VILevi - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!