BFH stuft Seminare als steuerfreie Heilbehandlung ein
Raucherentwöhnungsseminare
Der Bundesfinanzhof hat die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung angesehen. Solche Veranstaltungen können als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes gelten, sofern eine medizinische Indikation vorliegt (Urt. v. 26.08.2014, XI R 19/12).
Sammelüberweisungen
Gleichzeitig sah der BFH die von Betriebsärzten vorgenommenen Sammelüberweisungen von Arbeitnehmern zur Teilnahme an solchen Seminaren zum Nachweis der gebotenen medizinischen Indikation als ausreichend an.
Stand: 25. Februar 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.