Gesetzespaket:
Die Bundesregierung hat sich insgesamt auf 41 Punkte geeinigt, die zu Steuerentlastungen und Bürokratieabbau beitragen sollen. Das Gesetzeswerk soll 2011 verabschiedet werden und 2012 in Kraft treten. Diverse Regelungen treten jedoch schon rückwirkend in Kraft, wie zum Beispiel die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages.
Arbeitnehmer Pauschbetrag:
Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes soll der Pauschbetrag von gegenwärtig 920 € zum 1.12.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Die Terminwahl erfolgte unter Berücksichtigung der Belastung des Bundeshaushaltes 2011. Da die Arbeitgeber die um den Pauschbetrag anteilig verringerte Lohnsteuer für den Dezember erst im Januar 2012 abführen und anmelden, entstehen für 2011 keine Haushaltsbelastungen mehr. Ärztinnen und Ärzte im Angestelltenverhältnis profitieren davon, sofern ihnen keine höheren Werbungskosten entstanden sind bzw. nachgewiesen werden können.
Entfernungspauschale:
Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig eine größere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen und dies abwechslungsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem privaten PKW, profitieren von der vereinfachten Berechnung der Entfernungspauschale. Ärztinnen und Ärzte mussten bislang täglich ihre Fahrtkosten gegenüberstellen und tageweise prüfen, ob die Kosten des Zugtickets die Entfernungspauschale (von 30 Cent je Entfernungskilometer) übersteigen. Künftig sollen die Finanzämter jahresbezogen prüfen, ob die Pendlerpauschale (liegt derzeit bei 4.500 €) oder der Abzug der tatsächlichen Kosten günstiger ist (Günstigerprüfung).
Stand: 15. Februar 2011
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.