Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Umsatzsteuer bei Anzahlungsrechnungen

Steuerentstehung

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Umsatzsteuergesetz- UStG). Das heißt, dass die Umsatzsteuer bereits in dem Voranmeldungszeitraum (VZ) an das Finanzamt abzuführen ist, in dem die Rechnung verschickt und die Forderung verbucht wurde. Anders ist es hingegen bei einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Hat der Unternehmer mit dem Finanzamt diese Besteuerungsart vereinbart (Antrag erforderlich), muss er die Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldungszeitraum abführen, in dem er die Zahlung erhalten hat.

Anzahlungsrechnungen

Eine weitere für den Unternehmer vorteilhafte Ausnahmeregelung gilt für Anzahlungsrechnungen. Bei diesen Rechnungen wird regelmäßig das Entgelt oder ein Teil des Entgelts bereits vereinnahmt, bevor die Leistung ausgeführt worden ist. In solchen Fällen sieht obige Vorschrift vor, dass die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist. Beispiel: Unternehmer A stellt im Oktober eine Vorauszahlungsrechnung, der Kunde zahlt im November. Die Umsatzsteuer muss nicht schon im VZ Oktober, sondern erst im VZ November abgeführt werden.

Liquiditätsvorteil

Die Sonderregelung für Anzahlungsrechnungen sollte vom Unternehmer beachtet werden. Denn sie bringt diesem stets einen Liquiditätsvorteil. Will der Unternehmer diesen Liquiditätsvorteil auch für normale Rechnungen, sollte er beim Finanzamt einen Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellen.

Stand: 26. September 2017

Bild: momius - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!