Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Verordnung zu den Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes

Neue Verordnung

Am 29.7.2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue „Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den §§ 18 und 19 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen“, kurz Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – MiLoDokV genannt, veröffentlicht.

Eingeschränkte Dokumentationspflichten

Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört u. a. die Eingrenzung der Aufzeichnungspflichten auf Arbeitnehmer(innen) mit einem verstetigten regelmäßigen Monatsentgelt von bis zu € 2.958,00 brutto. Bei allen anderen Arbeitnehmer(innen) mit einem höheren Arbeitsentgelt müssen keine Aufzeichnungen geführt werden.

€ 2.000,00 Grenze

Hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von brutto € 2.000,00 für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt, sind für diese ebenfalls keine Aufzeichnungspflichten gegeben (§ 1 Satz 3 MiLoDokV).

Nahe Angehörige

Ferner gelten die Aufzeichnungspflichten nicht für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 2 MiLoDokV).

Stand: 28. September 2015

Bild: Imillian - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!