Beschlussfrist bis 30.11.2015
Jahresabschluss
GmbH-Gesellschafter müssen nach dem GmbH-Gesetz (§ 42 a) spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über den Jahresabschluss und über die Ergebnisverwendung beschließen. Gesellschafter von kleinen GmbHs, das sind solche mit einer Bilanzsumme von weniger als € 4,84 Mio. oder einem Umsatzerlös von weniger als € 9,68 Mio. bzw. mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern, haben hierfür noch bis zum 30.11.2015 Zeit. Dasselbe gilt auch für Kleinst-GmbHs (Bilanzsumme von nicht mehr als € 350.000,00 oder Umsatzerlöse von nicht mehr als € 700.000,00 bzw. einer Arbeitnehmerzahl von nicht mehr als 10).
Gesellschafterversammlung
Für die Einladung zur diesbezüglichen Gesellschafterversammlung gilt eine Frist von einer Woche, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Für die Einhaltung der Frist ist der jeweilige GmbH-Geschäftsführer verantwortlich. Einhergehend mit dem Jahresabschluss-Beschluss sollte auch über die Entlastung der/des Geschäftsführer(s) entschieden werden.
Stand: 27. Oktober 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.