Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Unternehmenswert im Zugewinnausgleich

BGH-Urteil:

Der für Familienrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. XII ZR 40/09) entschieden, dass der „Goodwill“, also der immaterielle Wert eines Unternehmens, den ein Käufer bereit wäre zu bezahlen für den Kundenstamm, den Ruf des Unternehmens, Lage der Firma usw., bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden muss. Dies bedeutet, dass im Fall einer Scheidung immaterielle Firmenwerte in Geld auszugleichen sind. Ein hoher Goodwill führt beim Unternehmen unter Umständen zu einem hohen Geldabfluss, dem keine tatsächlich vereinnahmten liquiden Mittel gegenüberstehen, wenn das Unternehmen nicht tatsächlich verkauft wird.

Bewertung:

Der BGH hat in dem Urteil zugleich auch die Kriterien zusammengefasst, nach der ein Unternehmenswert im Scheidungsfall einschließlich Goodwill zu ermitteln ist. Danach ist der Unternehmenswert nach der modifizierten Ertragswertmethode in vier Schritten zu ermitteln: Zunächst ist der Substanzwert zu errechnen aus der Summe der Werte für das Inventar, der Grundstücke, der Kontoguthaben usw. Diesem Wert addiert sich der Goodwill hinzu. Davon abgezogen werden kann ein gedachter Unternehmerlohn und fiktive Ertragsteuern, die im Fall eines tatsächlichen Verkaufs anfallen würden.

Abhilfe Ehevertrag:

Um im Fall einer Scheidung die Existenz des Unternehmens nicht zur gefährden, empfiehlt sich der Abschluss eines Ehevertrages.

Stand: 12. Oktober 2011

Bild: Alexander Orlov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!