Kontoabruf:
Der Kontoabruf wurde ursprünglich zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung konzipiert. Er basiert auf § 24c des Kreditwesengesetzes, der Banken verpflichtet, diverse Kontostammdaten zu speichern und legitimierten Behörden zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Die Behörden erfahren dabei Kontostammdaten wie Name und Geburtsdatum sowie die Adresse des Kontoinhabers. Abrufen lassen sich auch alle persönlichen Daten eines Kontobevollmächtigten (wirtschaftlich Berechtigten). Bei den zu speichernden Kontostammdaten sind zwar nicht der Kontostand und die Umsätze dabei. Kontostand und Umsätze erfahren die Behörden aber direkt von der kontoführenden Bank.
Rasanter Anstieg:
2010 verzeichneten die Kontoabrufe mit über 162.000 einen rasanten Anstieg (binnen Jahresfrist um 20 %). Im Jahr 2007 lag die Zahl der Abrufe der Behörden noch bei deutlich unter 30.000. Insbesondere die Abrufe des Bundeszentralamtes für Steuern nahmen deutlich um 32 % auf mehr als 56.000 zu. Bei den Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden zeigt sich im Jahresvergleich eine deutliche Zunahme der Zahl der Abrufe um 15 %. Hauptnutzer des Kontoabrufverfahrens ist die Polizei. 2010 nutzte diese das Kontoabrufverfahren unter allen Abfragern zu 55 %. Von ihr gingen 58.477 Anfragen aus. Mit 22,5 % folgt als nächstes die Staatsanwaltschaft.
Stand: 12. Februar 2011
Erscheinungsdatum:
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