Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Besteuerung von Streubesitzdividenden

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass die Erhebung von Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen gegen EU-Recht verstoße, soweit die Beteiligung unter 10 % liegt und damit die „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet (Urteil v. 20.10.2011, Rs. C-284/09). Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Höhe von unter 10 Prozent werden allgemein als „Streubesitz“ bezeichnet. Der EuGH wandte sich mit dem Urteil gegen die Ungleichbehandlung ausländischer und inländischer Unternehmer. Während bei ausländischen Anteilseignern Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten wurde (bzw. im DBA-Fall nur15 %), konnten inländische Unternehmen die Steuer mit der Körperschaftsteuer verrechnen.

Gesetzesvorlage

Der Gesetzgeber war nun gefordert, entsprechende EU-konforme Regelungen zu fassen. Letzteres wurde mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314)“ bereits in die Wege geleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ergänzung des § 32 Körperschaftsteuergesetz (KStG) um einen neuen Absatz 5 vor. Dieser sieht eine Erstattung gezahlter Kapitalertragsteuer für Unternehmer mit Sitz oder Geschäftsleitung im übrigen EU-Land unter bestimmten Voraussetzungen vor (u. a. unter der Voraussetzung, dass die betreffenden EU-Unternehmen nach anderen Vorschriften keine Erstattungsmöglichkeiten haben).

Stand: 12. Dezember 2012

Bild: schnubi - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!