Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Zufluss-/Abflussprinzip

In der Einkommensteuer gilt das Zufluss-Abflussprinzip. Das heißt, Zahlungen gelten am Tag der Vereinnahmung als zugeflossen, Ausgaben am Tag der Zahlung als abgeflossen. Um den Jahreswechsel ist eine Ausnahmeregelung zu beachten. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerpflichtigen kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet. Als kurze Zeit gilt eine Frist von 10 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Zahlungen fällig und geleistet worden sein. Fälligkeit und Abfluss müssen kumulativ vorliegen.

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Die Umsatzsteuer für den Monat Dezember 2015 ist am 11.1.2016 fällig. Die Frage, ob die Zahlung noch für 2015 zu buchen ist, hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen verneint (Verfügung vom 18.5.2015, Kurzinfo ESt 9/2014). Begründung: Der Fälligkeitszeitpunkt liegt außerhalb des 10-Tage-Zeitraums.

Verlängerung des Zeitraums

Eine Verlängerung des 10-Tage-Zeitraums zur Anwendung der Ausnahmeregelung kommt nach Auffassung der Oberfinanzdirektion nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf den nächstfolgenden Werktag und damit auf einen außerhalb des 10-Tage-Zeitraums liegenden Fälligkeitstag verschiebt, wie das für den 11.1.2016 der Fall ist.

Stand: 26. November 2015

Bild: omius - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!