Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Regierung kippt steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung

Krankheits- und Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung:

Teure Therapien, Kuren usw. werden von den Krankenkassen vielfach nicht oder nur zum Teil übernommen. Die dem Steuerpflichtigen entstandenen Kosten kann dieser dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen, soweit diese die zumutbare Belastung übersteigen.

BFH Rechtsprechung – Hausarztrezept genügt:

Mit Urteil vom 11.11.2010 (VI R 17/09) änderte der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung, wonach Behandlungsaufwendungen nur dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn die Notwendigkeit durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder durch ein Attest eines anderen öffentlich-rechtlichen Trägers nachgewiesen wird. Nach der neuen Rechtsprechung genügt auch ein Hausarztrezept zur Geltenmachung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung.

Um der Rechtsprechungsänderung entgegenzuwirken, werden die bisherigen Voraussetzungen mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 gesetzlich festgeschrieben. Hierzu wird in § 33 des Einkommensteuergesetzes, welcher die Abziehbarkeit außergewöhnlicher Belastungen regelt, eine Ermächtigungsklausel eingefügt. Gemäß dieser können Einzelheiten des Nachweises von Aufwendungen durch Rechtsverordnung geregelt werden. Nach dem Entwurf der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) muss (wieder) vor Beginn einer Heilmaßnahme (Kur usw.) ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt werden. Lediglich für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel soll künftig das Hausarztrezept oder die Verordnung eines Heilpraktikers genügen.

Stand: 12. Juli 2011

Bild: Aaron Amat - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!