Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten

Unverzinsliche Verbindlichkeiten

Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden. Ausgenommen von der Abzinsung sind nur Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt bzw. Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.

Zinssatz

Angesichts der seit Jahren andauernden Nullzinspolitik setzt die Finanzverwaltung seit Dezember 2018 die Vollziehung von Zinsfestsetzungen wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 0,5 % pro Monat auf Antrag aus. Die Aussetzung wird auf Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 gewährt (BMF-Schreiben vom 14.12.2018, IV A 3 - S 0465/18/10005-01). Nun hat das Finanzgericht (FG) Hamburg aufgrund des niedrigen Zinsumfeldes vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten gewährt. Das Gericht äußerte ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes. Dieser „typisierende Zinssatz“ habe „den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren“ (vgl. Leitsatz, Beschluss vom 31.1.2019 (2 V 112/18).

Fazit

Steuerpflichtige sollten sich in den betreffenden Fällen auf diesen Beschluss berufen. Bei der Gewährung von zinslosen Darlehen werden im Übrigen ebenfalls 5,5 % Zinsen als Schenkung unterstellt (§ 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz/BewG). Auch diese Praxis dürfte nicht mehr marktgerecht sein. Außerdem verlangt die Finanzverwaltung immer noch einen Säumniszuschlag von 1 % pro Monat (= 12 % p.a., § 240 Abs. 1 AO). Auch gegen diese Praxis sollte ein Einspruch lohnen. Schließlich liegen für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2009 beziehungsweise nach dem 31.12.2011 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (vgl. Seite 1).

Stand: 28. März 2019

Bild: peterschreiber.media - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!