Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Treuhänderische Vermietung von Ferienwohnungen

Ferienwohnungen mit Zimmerservice

Die Vermietung von Unterkünften (Wohnungen, Zimmer) vollzieht sich im Regelfall auf Ebene einer privaten Vermögensverwaltung. Der Vermieter erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn zusätzlich zur Vermietung besondere hoteltypische Zusatzleistungen angeboten werden oder die Vermietung ihrer Art nach als Fremdenpension erfolgt (H 15.7. Abs 2 Einkommensteuer-Handbuch).

Zwischenschaltung eines Treuhänders

Viele private Vermieter lassen die Vermietung ihrer Ferienwohnung über Dritte (Treuhänder) laufen. Die Treuhänder mieten die Wohnungen langfristig an und bieten diese oft zusammen mit hoteltypischen Leistungen an Feriengäste an.

Urteil BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 28.5.2020 (IV R 10/18) über die Einkunftsart eines privaten Vermieters zu entscheiden, der seine Ferienwohnung an einen gewerblichen Vermittler vermietet hatte. Der BFH sah entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in der Betätigung des privaten Vermieters keine gewerbliche Tätigkeit. „Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt“, so der BFH. Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit des privaten Vermieters selbst einem Gewerbebetrieb gleicht.

Stand: 27. September 2023

Bild: diy13 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!