Sozialversicherungs-Rechengrößen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden die für die gesetzliche Sozialversicherung verbindlichen Verdienstgrenzen jährlich festgelegt.
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für 2017 soll in der allgemeinen Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von € 6.350,00 im Monat bzw. von € 76.200,00 im Jahr gelten. Für die Beschäftigten in Ostdeutschland gelten niedrigere Grenzen von € 5.700,00 im Monat bzw. € 68.400,00 im Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für West und Ost einheitliche Verdienstgrenzen von € 4.350,00 im Monat bzw. € 52.200,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf € 4.800,00 im Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr.
Stand: 28. September 2016
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.