Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Lebensmittelspenden sind steuerfrei

Sachspenden

Es waren vor allem Bäckereien und Gastronomen, die übrige Lebensmittel an so genannte „Tafeln“ und andere soziale Einrichtungen spendeten. Die Unternehmen riskierten bisher saftige Umsatzsteuernachzahlungen. Grund: Die Finanzverwaltung behandelte solche Gaben bislang als Sachspenden, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Bemessungsgrundlage für die Sachspenden ist stets der Einkaufspreis. Kann ein Einkaufspreis nicht ermittelt werden, sind als Bemessungsgrundlage die Selbstkosten anzusetzen.

Einlenken der Finanzverwaltung

Inzwischen hat die Finanzverwaltung allerdings das Problem erkannt und eingelenkt. Spendet der Bäcker/Gastwirt Lebensmittel, deren Haltbarkeit bereits abläuft oder schon abgelaufen ist, kann deren Wert auf null Euro festgesetzt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist dann folglich ebenfalls null Euro. Dadurch fällt mangels Bemessungsgrundlage keine Umsatzsteuer an.

Hinweis

Gibt der Gastronom Gegenstände aus unternehmerischen Gründen an Dritte Personen ab (nicht an seine Gäste), unterliegen diese - mit Ausnahme von Geschenken mit geringem Wert (bis 35 €) und Warenmuster - als unentgeltliche Zuwendungen der Umsatzsteuer. Dies gilt auch, wenn der Gastronom hierfür keine Einnahmen/Gegenleistungen erhält.

Stand: 12. September 2012

Bild: mapoli-photo - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!